Meine Fragen

  • Ich hab da mal ein paar Fragen.


    1.ich wollt meinen Bot 2 meter mal 1,20 groß bauen und dann eine Axt die ca. 80 cm lang ist ranbauen und wenn die Axt ausgefahren ist hat er eine größe von ca. 280 cm.Ist er dann nicht größer als erlaubt oder muss er mit ausgefahrener Axt 2 meter groß sein?


    2.Ich wollt meinen Bot FAVORITE X nennen und das Team TEAM X

    aber sind das dann nicht hinweise auf die X BOX von MICROSOFT (eine Spielkonsole)?

  • "Ist er dann nicht größer als erlaubt"


    Nein.


    "sind das dann nicht hinweise auf die X BOX von MICROSOFT"


    So what? Denkst du Microsoft hat den Buchstaben X geschützt?


    XXXXXX Bwahahhaha XXX XXX xx x X XxXXxxxxXXXxxXx XX xxxXXX


    MfG,

    scotchco

  • Wenn es danach geht X-Faktor,Akte-X u.s.w.!

    Also ich glaube nicht das die da was dran auszusetzen haben!

  • X Box würde ich nicht machen, der Name ist geschütz, aber ansonsten darf mab es selber wissen.

  • Genau.

    Noch ein paar beispiele:

    Judge Shred

    Big Brother


    Also, Verboten ist das nicht!

  • Ja ihr habt recht 101 wurde auch zugelassen obwohl man da an den Film 101 Dalmatiner denken konnte


    aber kann mir nicht irrgend jemand die Namen Klauen??

  • Natürlich komme ich aus Holland, fällt http://www.vangudehoo.NL nicht auf? Bin aber in Deutschland geboren.


    Vielleicht kann man ja Microsoft überzeugen euch zu sponsorn, und nennt dann eueren Roboter deshalb X Box.

  • Zitat

    [SIZE=1]Zitat von 23mal3:
    Ja ihr habt recht 101 wurde auch zugelassen obwohl man da an den Film 101 Dalmatiner denken konnte


    aber kann mir nicht irrgend jemand die Namen Klauen??[/font]


    Bei 101 denke ich eher immer an George Orwell's 1984.


    Ist euch übrigens schon mal aufgefallen, dass in Filmen recht häufig (Hotel-) Zimmer mit der Zahl 101 vorkommen? :)

  • Mal 'ne andere Sache @Börge:

    Der Bot wird von RW nicht zugelassen wenn er X-BOX heißt. Denn dann Verweist er auf ein Produkt!

  • 101 erinnert mich eher an schaltalgebra und meine Schularbeit *weäääeeh*, *bee* ,*pfui*

    :kotz1::drehtsich::smilybrennt:

  • Das ist nich unbedingt wahr, es gibt Bots die werden zugelassen obwohl sie auf ein Produkt oder eine Firma verweisen. z.B. Neat Machine, hat für Holland in der WM gekämpft die werden gesponsort von einer Firma die Neat heisst. Oder noch ein team Flextreem, es fällt auch nicht auf das die von Flexlink gesponsort werden, also es is nicht wahr das die Roboter nicht zugelassen werden. Es darf äuserlich nur nichts auf den Sponsor weisen.

  • Wenn er nicht unbedinkt den vollen Namen einer (Z.B.)Firma aufweist so ist es erlaubt!Ich glaube damit ist die Sache gegessen!