Meine Fragen

  • Selbst wenn er wie ein Produkt heisst, ist das solange unbedenklich wie der Markenschutz für das Produkt den eingesetzten Bereich nicht abdeckt. Für viele Marken besteht nämlich kein genereller Schutz des Namens, sondern nur für einen bestimmten bzw. mehrere Produktbereiche.


    Nur weil eine Handcreme "Killerbot" heisst, bedeutet das nicht automatisch daß du deinen Handbohrer nicht auch so nennen darfst.


    Wenn im Zweifel: http://www.dpma.de/suche/suche.html


    Falls dann immer noch Informationsbedarf besteht empfehle ich gerne einen guten Patentanwalt - sowas kostet dann allerdings auch gleich richtiges Geld.


    MfG,

    scotchco