• Ist vielleicht auch eine Blöde Frage, aber was ist wenn man seinen Bot nun Benannt hat und später merkt das der Name schon eine Hintergrundgeschichte in der Scene hat?

    Gut das klingt nun natürlich etwas blöder als es gemeint ist, aber wenn man nun zum Beispiel ein Bot zusammenbaut mit dem netten Namen: "Apollo", "Tombstone", "Minotaur", ... nicht wusste das es schon einen Namhaften Bot mit dem Namen gab/gibt und nun zu einigen Events will. Ist der Name dann auch irgendwo ein Alleinstellungsmerkmal für das jeweilige Team, oder kann man auch in der Öffentlichkeit dann die Maschine mit dem Namen nutzen?

    Oder gibt das nur bei Events Probleme, wo dann mehrere Bots mit dem selben Namen antreten würden?

    • Offizieller Beitrag

    nun ja, es gilt schon als unfein, einen bereits vergebene Namen zu nehmen. Das Recht hat insoweit der "ältere" bot.

    Bei Aktuellen Bots würde ich das auf jeden Fall auch so sehen, die Frage ist noch ob es irgendwann Verjährt, ich meine bei Bots die vor 15 Jahren mal kurz erwähnt wurden, dürfte das O.K. sein...

    Thorgrim, Tyke, Velocirippa, Amok, Hammerhead, Tartarus, Not Perfect, Cedric Slammer usw. wer kennt die schon noch, bei Aktuellen Bots für mich ein NoGo!

  • es gilt schon als unfein

    Eben genau deswegen die Frage. Schließlich will man seinen Bot ja nicht irgendeine Typenbezeichnung geben und gerade Götter, Dämonen, Ungeheuer, oder dergleichen stehen entsprechend hoch im Kurs.

    Man siehe nur mal: Apollo, Minotaur, Swamp Thing, Wolverine, Zeus, Thor, Odin, Gungnire, Cerberus ... Waren alle schon da.

    • Offizieller Beitrag

    Normalerweise sind im Geschäftsleben oder in der Kunst die Namen frei wählbar, ausser sie sind in dem Anwendungs-Zusammenhang "geschützt". Namens- oder "Geschmacksmuster"-schutz Kann man über das Patentamt erledigen. Kostet nicht allzuviel. Natürlich nur für den typischen Gebrauch. (Wenn jemand Schokolade herstellt, dann dürfte er den Namen "Milka" nicht mehr verwenden. Wenn das Fahrradklingeln sind, wohl eher...). Wobei dann wieder der Schriftzug und die typische Farbe des beschriebenen Produkts anders sein müssen. => Ganze Heerscharen von Anwälten verdienen sich damit Geld, solche Kleinigkeiten vor Gericht auszukaspern....

    Soweit ich weis, sind keinerlei Botnamen urheberrechtlich in Deutschland angemeldet. (?) Bei professioneller Anwendung könnte es happig werden. Ich denke an die Infos von IceMaster, dass beim Engagement in England die Bots nur für diesen Veranstalter verwendet werden dürfen. ( IceMaster: Korrekt oder verwechsel ich jetzt was?) => Hintergrund dürfte das Merchandising sein. So markante Bots wie z.B. Hypno-Disc kann dann nicht jede Firma als 1:xx-Modell herausbringen und vermarkten.

    Wenn es um "Geschäfte" geht, ist immer Vorsicht geboten. Im Prinzip könnte sich also eine Veranstaltungs-GmbH den Namen "Mad-Metal-Machines" im Patentamt eintragen lassen und wir müssten dann an diese Firma Abgaben für die Namensrechte zahlen. (Hoffentich bringe ich jetzt nicht irgendwelche Veranstaltungs-Trolle auf dumme Gedanken....).

    (Paradebeispiel: Eine Firma hat sich den Namen "Zum goldenen Ochsen" gesichert und dann jede Gastwirtschaft verklagt, die den Namen seit -zig bis -hundert Jahren hat. Ich weis jetzt aber nicht, ob sich die Gastwirte erfolgreich zur Wehr setzen konnten...)

  • Ums vermarkten ging es mir nun eigentlich deutlich weniger.

    Doch wenn ich meinen Bot als "Shadow-Disruptor" (eben als Beispiel) bezeichne, ihn entsprechend Lackiere und bei einem Event anmelden will, wäre es irgendwo ein wenig blöd wenn bei dem selben Event dann plötzlich noch einer oder 2 "Shadow-Disruptor" unterwegs sind.

    Natürlich sind dann Sachen wie: P25-775-ARA Ver.:1.5.1 Echte Zungenbrecher. Aber so soll doch kein Bot heißen in einem Event.

    • Offizieller Beitrag

    Ums vermarkten ging es mir nun eigentlich deutlich weniger.

    Klar. Aber ich wollte darauf hinweisen, dass man in eine Falle tappen kann, wenn man einen Namen erwischt, der im Namen- und Patentamt schon anderweitig registriert ist.

    • Offizieller Beitrag

    Hab' interessehalber mal beim Patentamt die Recherche für "Robot Wars" eingegeben, da ich mir ziemlich sicher war, dass die Veranstalter in England einen Markenschutz eingetragen haben.

    https://register.dpma.de/DPMAregister/m…145311&CURSOR=3

    Ausschnittweise dann das, wofür der Name alles verwendet wird:

    Quelle: Deutsches Patent- und Markenamt . Trefferquote für Suche "Robot Wars". Reg.-Nr. 008145311


    Bingo. Wie vermutet geht es z.B. um "Action-Spielzeug", usw, Also Schutz vor Nachahmern, um das Merchandising-Geschäft abzuschotten.

  • Im ideal Fall nimmst du einen Namen, den es noch nicht gibt.
    Ich wollte einen meiner ersten Ants "Black Hole" nennen.
    Damals wusste ich nicht, dass es einen bekannten Heavyweight mit dem Namen gab.
    Ich wurde kurz drauf hin gewiesen und hab den Namen halt geändert, ist ja kein Aufwand.
    Dein Beispiel "Shadow-Disruptor" würde ich in keinem Fall machen, da ein deutscher Roboter
    Disruptor heißt.
    Mach es einfach: Stell einen Bot mit Namen vor, sollte etwas dagegen sprechen, wird dir das schon jemand sagen. :D

    Warum einfach?
    Wenns auch kompliziert geht??? ;)