Reglementklarstellung bezügl. 540er modifieds

  • Nochmal zur Klarstellung da es noch Fragen dazu gab. Ab der 540er Motorenklasse "abwärts" sind modified Motoren "jeglicher" Hersteller lt. Reglement erlaubt. Dies schliest natürlich weiterhin Ko-Sa. und Neodymtypen der genannten Edelmotorenhersteller aus.

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  • Aber Scheibenwischermots. sind weiterhin erlaubt??
    habe durch Kommisar Zufall gestern von meinem Freund einen Heckscheibenwischermot. bekommen, von einem Ford Fiesta, den habe ich mir heute zurecht gemacht, Getriebe, etc... entfernt... und neue Anschlüsse gesetzt... Ist das Modifiyed??

    • Offizieller Beitrag

    @saartan, ne das ist nicht mit modified gemeint. Du kannst immer die Getriebe verändern oder weglasen auch andere Stromanschlüsse sind möglich. Mit modified ist eine veränderung der Leistungswerte des Motors gemeind, also eine andere Wicklung des Ankers oder das austauschen von normalen Magneten durch z.b. neodym-magnete. Und gerade das austauschen oder verwenden von solchen magneten ist in keiner art und weise erlaubt.

    ....ein Event muss her

  • Anders habe ich es auch nicht verstanden, wollte nur nochmal sichergehen... nicht das ich am ende blöd da stehe...

  • Zitat

    Original von GOLEM
    Nochmal zur Klarstellung da es noch Fragen dazu gab. Ab der 540er Motorenklasse "abwärts" sind modified Motoren "jeglicher" Hersteller lt. Reglement erlaubt. Dies schliest natürlich weiterhin Ko-Sa. und Neodymtypen der genannten Edelmotorenhersteller aus.


    Das würde heissen, dass auch solche oder ähnliche Motoren erlaubt wären ?
    Dieser Motor hat Baugrösse 540 und würde durch die hohe Drehzahl einfach mit einem Akkuscshraubergetriebe auch mit kleinen Raddurchmessern zu betreiben sein.

  • Das ist doch sicherlich ein Dings mit veränderbarem Timing. Mich deucht dunkel, sowas hatten wir ausgeschlossen.

  • "Das ist doch sicherlich ein Dings mit veränderbarem Timing......"

    Soweit ich das interpretiere, ist das erst ab Baugrösse 550 verboten. ich will das Timing auch gar nicht verändern (ich weiss uraltes Thema....). Der Grund ist einzig und allein, man könnte unmodifizierte Akkuschraubergetriebe verwenden, die gibts billigst zu kaufen.
    Der Hintergrund: Ich habe gerade einen 540 er johnson (Nennspg 4,8V) an einem Schraubergetriebe mit 9,6 V laufen lassen, hat nicht schlecht funktioniert, aber nach 3 min Leerlauf hat sich das hintere Bronzelager duch etwas erhöhte thermische Belastung :engel: aus dem Kunsttofflagerschild herausgelöst. Ich könnt jetzt dort ein Kugellager einbauen, aber das ist mir eigentlich zuviel Aufwand....

  • Zitat

    ist das erst ab Baugrösse 550 verboten

    Bitte um Nachsicht, du hast absolut Recht.

  • Wenn das ein Rapi wird, ists aber verdammt eng bei den Akkus mit so Stromsaugern wie solche Tuningmots sind.....

  • Diese o. ä. Motoren sind definitiv erlaubt. Dafür war die Freigabe lt. Reglement gedacht. Der Stromverbrauch ist natürlich nicht mehr im zahmen Bereich und die Stellertechnik dementsprechend wieder etwas teurer aber wer möchte darf sie selbstverständlich einsetzen.

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  • Sehr gut ! Sind schon bestellt ... :jeah:
    Von den Kosten her wirds für mich ziemlich neutral, da ich die Getriebe schon habe und meine Pro 90 Conrad Regler das locker abkönnen müssten.

  • Das sehe ich anders:

    3.2.2 Die Betriebsspannung für Elektromotoren darf maximal 12 Volt (nominal)
    betragen. Folgende Akkumulatoranordnungen genügen dieser Forderung:
    -ein 12V-Blei-Gel-Akku oder eine Reihenschaltung von zwei 6V-Typen
    -eine Reihenschaltung von maximal zehn NiCd- oder NiMh-Zellen
    -eine Reihenschaltung von maximal drei Li-Ionen-Zellen.

  • "Hat der Bot dann zwei Links?"

    Wird wahrscheinlich so werden, denn parallelschalten gefällt mir eigentlich nicht so sehr (wenn sich´s denn vermeiden lässt)